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Bildungsgutschein

Was ist das und wer bekommt ihn?

Der Bildungsgutschein ist eine faktisch schriftliche Zusage des Kostenträgers (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) und sagt aus, dass die Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung bei einem Bildungsträger, wie dem BBI - Bildungs- und Beratungsinstitut,vom entsprechenden Kostenträger übernommen werden. Als Teilnehmer/in einer Weiterbildung müssen Sie dafür also selbst nicht für die Kosten aufkommen. Der Bildungsgutschein wird für eine bestimmte Person ausgestellt und ist daher nicht übertragbar. Dieser Umstand ist auch unumgänglich, da jede Person andere Kriterien und Voraussetzungen aufweist und sich der Gutschein jeweils auf diese bezieht.

Daher ist im Gutschein festgelegt:

  • welche Fortbildungsmaßnahme gefördert wird,
  • wie lange der Gutschein gültig ist und
  • welchen regionalen Beschränkungen er unterliegt.


Der Bildungsgutschein muss dabei zwingend innerhalb des Gültigkeitszeitraums eingelöst werden, daher muss der Starttermin der Fortbildung immer innerhalb der Gültigkeit liegen. Sollten Sie innerhalb der Gültigkeitsfrist keinen passenden Bildungsträger oder keine passende Fortbildung finden, verfällt der Bildungsgutschein wieder und Sie müssen einen neuen Gutschein beim jeweiligen Kostenträger beantragen.

Gerne beraten wir Sie auch zum Thema Bildungsprämie und Bildungscheck.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Bildungsgutschein zu bekommen?

Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen Bildungsgutschein zu erhalten:

  • Sie sind arbeitslos (mit und ohne Leistungsbezug nach SGB II oder III).
  • Sie sind arbeitssuchend.
  • Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht.
  • Sie benötigen die Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung.
  • Sie benötigen die Fortbildung zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes.


Als grundsätzliche Voraussetzung für eine Weiterbildungsförderung durch einen Bildungsgutschein gilt:

Sie muss notwendig und zielführend sein, um Sie als Antragsteller/in beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

Mit einem Bildungsgutschein sollen die Teilnehmer ein vorgegebenes Bildungsziel bzw. eine bestimmte Qualifikation erreichen, welches die Antragsteller sinnvoll und nachhaltig fördert. Das entsprechende Bildungsziel oder die Qualifikation ist auf dem Bildungsgutschein genau festgehalten und darf nicht eigenhändig verändert oder angepasst werden. Die dazu passende Weiterbildungsmaßnahme und den Anbieter hingegen kann sich der Antragsteller selbst aussuchen. Hier sollte der Antragsteller Kriterien wie örtliche Nähe, Erfahrung des Dienstleisters und Umfang der Maßnahme mit einbeziehen.

Ob eine Weiterbildung notwendig ist, wird zusätzlich anhand der Bedingungen auf dem aktuellen und voraussichtlichen Arbeitsmarkt geprüft:
Kann die Arbeitslosigkeit durch andere Maßnahmen auch ohne Weiterbildung beendet werden?
Erhöht die Weiterbildung die Chance auf eine berufliche Eingliederung?
Handelt es sich um einen stark nachgefragten Beruf?

Eine genaue Übersicht über Voraussetzungen und Kosten finden Sie direkt hier bei der Bundesagentur für Arbeit.

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