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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Was ist das?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt. Das Ziel des Gutscheines ist es, fehlendes oder nicht aktuelles Wissen zu erlangen oder aufzufrischen. Ebenso wichtige Ziele des Gutscheins sind Fachwissen zu erweitern oder grundlegende Kenntnisse in bestimmten Segmenten zu erlernen.

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstellt diesen Gutschein, welcher von den teilnehmenden Personen bei einem zertifizierten Bildungsträger, wie dem BBI - Bildungs- und Beratungsinstitut, eingelöst werden kann. Das Ziel des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist es, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen bei der Behebung von Wissensdefiziten und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies schließt jedoch aktive Arbeitnehmer bei der Chance auf Weiterbildung über diesen Gutschein nicht aus.

Weitere Informationen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und das Formular zur Beantragung finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wer erhält einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine tolle Möglichkeit, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren, seine Position auf diesem zu festigen oder gar auszubauen. Doch wer hat Anspruch auf einen Gutschein? Laut Gesetzgeber haben Menschen ein Recht auf einen solchen Gutschein, die folgende Kriterien erfüllen:

- mind. 6-wöchige Arbeitslosigkeit mit ALG I

- nach Ermessen: Arbeitslosigkeit mit ALG II

- nach Ermessen: Berufsrückkehrer, Erwerbsaufstocker, Ausbildungssuchende, Hochschulabsolventen und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen

So gehen Sie jetzt vor

Haben Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Das sind Ihre nächsten Schritte:

Haben Sie bereits einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten? Dann kann es direkt losgehen. Senden Sie uns einfach den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein per E-Mail (als Scan oder Foto) an anfrage@bbi-bildung.de und wir melden uns zeitnah mit einem passenden, für Sie zugeschnittenen Coaching-Angebot bei Ihnen. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind unsere Dienstleistungen im Erwachsenenbildungsbereich kostenlos bzw. werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vollumfänglich gefördert.

 

Sind Sie noch nicht im Besitz eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins und an unseren Dienstleistungen interessiert, sollten Sie uns jetzt kontaktieren, um eine kostenlose und individuelle Bedarfsanalyse zu erhalten und die Möglichkeiten für einen AVGS oder ggf. alternativen Fördermitteln für Sie zu prüfen.

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